Wer mit Hund verreist, benötigt auch für den Vierbeiner Papiere. Die EU-Länder verlangen beispielsweise einen speziellen Pass. Ohne Nachweise muss der Hund unter Umständen in Quarantäne – und das kann teuer werden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Ob ein europäisches Nachbarland oder ein entfernteres Ziel: Hundebesitzerinnen und -besitzer sollten sich frühzeitig informieren, welche Regeln für die Einreise ins Urlaubsland gelten. Einen Überblick bietet beispielsweise das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. „Jedes Land hat Regelungen für die Einreise von Heimtieren. Viele davon gelten auch für Kurzaufenthalte oder die reine Durchreise“, sagt Stefanie Simon, Hundetrainerin und Expertin bei der R+V Versicherung.
Gültige Tollwutimpfung bei Reisen innerhalb der EU
Bei Reisen innerhalb der EU ist der Heimtiernachweis immer Pflicht. Diesen stellt die Tierarztpraxis aus. „Es handelt sich dabei um eine Art Pass, der auch Angaben zum Hund enthält. Dazu gehören Chipnummer oder Tätowierungscode und den Nachweis über die Tollwutimpfung“, erklärt Simon. In einigen europäischen Ländern reicht die Tollwutimpfung allerdings nicht aus. So ist in Finnland, Irland, Malta, Norwegen, Großbritannien und Nordirland vor der Einreise eine Bandwurm-Behandlung nötig, die im Heimtierausweis vermerkt wird. In einigen Ländern ist die Einreise bestimmter Rassen verboten. „Auch die Leinen- und Maulkorbpflichten sind sehr unterschiedlich“, sagt die R+V-Expertin.
Spezielle Bescheinigung für die Rückkehr in die EU
Liegt das Reiseziel außerhalb der EU, gelten die dortigen Bestimmungen. Wer mit Hund in die Türkei reist, muss beispielsweise neben Tollwut auch Impfungen gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose nachweisen. Was viele nicht wissen: Auch bei der Rückreise aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland gelten Regeln. An der EU-Außengrenze muss man eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung aus dem Reiseland vorzeigen können. Sie enthält unter anderen Angaben zur Identität des Hundes und zu seinem Impfschutz. „Wichtig ist, dass die Bescheinigung nicht früher als zehn Tage vor der Ankunft des Tieres in der EU ausgestellt wurde“, sagt R+V-Expertin Simon.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Die EU-Vorschriften für das Reisen mit Hunden betreffen die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Großbritannien und Nordirland. Außerdem gelten sie für Katzen und Frettchen. Für andere Haustiere müssen die rechtlichen Vorschriften in dem jeweiligen Land beachtet werden.
– Innerhalb der EU muss der Hund von der Person, die im Heimtierpass genannt wird, oder einer ermächtigten Person begleitet werden.
– Welpen dürfen aufgrund des Tollwut-Impfschutzes frühestens im Alter von 15 Wochen mit auf die Reise.
– Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben ist es sinnvoll, vorher in der Tierarztpraxis nachzufragen, welche Impfungen zusätzlich gemacht werden sollten. In manchen Ländern sind bestimmte Krankheiten weiter verbreitet als in Deutschland.
Quelle: Infocenter der R+V Versicherung
Spezielle Infos der Ungarischen Behörden:
Einreisebestimmungen nach Ungarn mit Haustieren
Ungarn folgt den allgemeinen EU-Regelungen, das heißt, es können nach Ungarn grundsätzlich alle Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen und andere Kleintiere) eingeführt werden.
Allgemeine Voraussetzungen für die Einführung von Heimtieren:
Hunde, Katzen, Frettchen:
- Der Europäische Heimtierausweis (pet passport) muss bei der Reise nach Ungarn für die Tiere mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und
- die Identifikationsnummer des Mikrochips des Heimtieres beinhaltet.
- Außerdem muss eine gültige Tollwutimpfung (nicht älter als ein Jahr) des betreffenden Tieres bzw. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut eingetragen sein.
- Die Einreise eines Heimtiers ist nur in Begleitung des Eigentümers oder einer vom Eigentümer per Vollmacht beauftragten natürlichen Person möglich.
- Zu privaten Zwecken dürfen maximal 5 Kleintiere eingeführt werden, ohne dass kommerzielle Zwecke angenommen werden.
- Ungarn erlaubt nicht die Einfuhr von Jungtieren unter 12 Wochen ohne Tollwutimpfung, sowie zwischen 12 und 16 Wochen mit noch ungültiger Tollwutimpfung!