Die WKO hat die gesetzlichen Bestimmungen für eine Sondergenehmigung zur Einreise ausländischer Staatsbürger nach Ungarn, während der derzeitigen Grenzschliessung, zusammengetragen:
Sondergenehmigung der HU-Polizei – setzt Einreiseverbot aus
In begründeten Fällen kann die ungarische Polizei eine individuelle Sondergenehmigung für die Einreise erteilen. Die zuständige Polizei ist bei Einreise auf öffentlichen Straßen die nach dem Ort des Grenzübertrittes lokal zuständige Polizeistelle und bei Einreise mit dem Flugzeug die Polizeistelle des XVIII. Bezirks in Budapest.
Als Gründe gelten:
- Teilnahme an gerichtlichen oder behördlichen Verfahren in Ungarn (Nachweis: Urkunde der Behörde)
- Tätigkeit zu Geschäftszwecken mit dem Einladungsschreiben einer Behörde der Regierungsverwaltung
- Inanspruchnahme einer gesundheitlichen Versorgung im Besitz der Einweisung der medizinischen Institution oder einer anderen entsprechenden Bestätigung;
- Erfüllung der Studiums- oder Prüfungspflicht als Student oder Schüler (Nachweis: Bestätigung der Bildungseinrichtung)
- Reisen im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung im Zusammenhang mit einer Speditionstätigkeit, deren Zweck ist, den Ausgangspunkt der Speditionsleistung (Ort der Aufnahme der Arbeit) zu erreichen oder nach derartiger Arbeitsverrichtung im Personenverkehr heimzukehren, wenn die Bestätigung des Arbeitsgebers dies nachweist;
- Teilnahme an einer Beerdigung, an einer Eheschließung oder Taufe eines nahen Verwandten.
- Pflege von nahen Verwandten
- Teilnahme an internationalen Sport-, Kultur, oder kirchlichen Veranstaltungen
- sonstige besonders berücksichtigungswürdige Gründe
Der Antrag für eine Sondergenehmigung kann in ungarischer und englischer Sprache elektronisch auf der Webseite der ungarischen Polizei oder im Firmenportal bzw. Kundenportal der ungarischen Regierung eingereicht werden.
Wenn die Einreise von mehreren Personen zum gleichen Zeitpunkt und aus den gleichen Gründen erfolgt, kann eine gemeinsame Sondergenehmigung – mit Beilage der entsprechenden Bevollmächtigungen – beantragt werden.
Im Antrag muss der Zweck der Einreise, die Art und die Nummer des Reisedokuments angegeben werden. Dem Antrag müssen beigeschlossen werden:
- eine Kopie des Reisedokuments
- im Falle eines Antrags durch einen Bevollmächtigten: die Vollmacht.
Die Sondergenehmigung muss in einem originalen Exemplar beim Grenzübertritt vorgelegt werden.
Die Einreise mit Sondergenehmigung wird erst nach einer gesundheitlichen Untersuchung an der Grenze gestattet. Bei Verdacht auf eine COVID-Infektion wird die Einreise verweigert. Wenn kein Verdacht auf eine COVID-Infektion besteht, wird auch eine 10-tägige Quarantäne angeordnet. In letzterem Fall ist aber eine Freitestung mit 2 innerhalb von 5 Tagen und mit 48 Stunden Abstand durchgeführten negativen SARS-CoV-2-PCR-Tests möglich – diese muss jedoch vorerst bei der epidemiologischen Behörde beantragt werden.
Nicht HU-Staatsbürger, die an in HU organisierten internationalen Sportveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen teilnehmen
Nicht-HU-Staatsbürger, die an internationalen Sportveranstaltungen in HU teilnehmen (exkl. Zuschauer) bzw. Personen, die über einen persönlich adressierten Einladungsbrief des offiziellen Veranstalters verfügen bzw. Wettkämpfer, Fachleute oder Mitwirkende bei der Organisation, die von einem HU-Sportverein persönlich eingeladen wurden, dürfen bei Vorliegen von 2 innerhalb von 5 Tagen und mit 48 Stunden Abstand durchgeführten negativen SARS-CoV-2-PCR -Tests (in ungarischer oder englischer Sprache) ohne anschließender Quarantänepflicht nach HU einreisen.
Diese Personen dürfen auch nach HU einreisen, wenn diese mit einem negativen SARS-CoV-2-PCR -Test (in ungarischer oder englischer Sprache), der vor der Sport- oder kulturellen Veranstaltung innerhalb von 3 Tagen durchgeführt wurde, nachweisen können, dass sie nicht infiziert sind.
Zuschauer von internationalen Sportereignissen und kulturellen Veranstaltungen in HU dürfen unter folgenden Voraussetzungen nach HU einreisen, sofern kein Verdacht auf eine COVID-19-Infektion besteht:
- Vorlage der Teilnehmerkarte für die Veranstaltung bei der Einreise
- negativer SARS-CoV-2 PCR -Test (in ungarischer oder englischer Sprache), der bei der Einreise nicht älter als 3 Tage ist
- Ausreise aus HU innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise
Quelle: WKO
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Mit einer Sondergenehmigung über police.hu ist dies möglich.