Mit Wirkung vom 1. Januar 2018 treten in Ungarn mehrere Gesetze zur Regelung von Verfahren bei Steuerstreitigkeiten in Kraft. Nach Ansicht von Experten können Unternehmen mit den neuen Regelungen ihre Interessen schneller und auch wirksamer durchsetzen. Sollte dies gelingen, würde es sich um eine der wesentlichsten Änderungen der letzten Jahrzehnte handeln.
So wird in Zukunft nicht nur über die Entscheidung der letzten Behörde geurteilt, sondern auch die Entscheidung der Ausgangsbehörde wird mit geprüft. Auch die Prüfungen der Finanzbehörden, ob die Tätigkeiten der Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung den geltenden Steuergesetzen entsprechen, werden transparenter. Somit können die Firmen besser abschätzen, ob sich ein gerichtliches Vorgehen gegen Entscheidungen überhaupt lohnt, was zu einer Entlastung der Gerichte führen wird.
Kürzere und effektivere Verfahren auch in Steuersachen sind wichtige Punkte für Ungarn als attraktiver Investitionsstandort.
von Stefan Höhm (sh)