In diesem Artikel sind die Wichtigsten Informationen über die neue Registrierungsflicht nach Österreich die ab Freitag, 15. Januar 2021 in Kraft tritt zu finden. Alle Infos sind von der Webseite des Bundesministeriums gesammelt.
Was ist ein Pre-Travel-Clearence Formular?
Die gegenwärtige COVID-19-Pandemie stellt die österreichischen Behörden vor große Herausforderungen. Das Vorgehen im Kampf gegen die Verbreitung von SARS-CoV-2 muss einer laufenden Prüfung unterzogen werden.
Viele Infektionen stehen in direktem Zusammenhang mit Reisen. Entsprechend gilt es, auch hier das Contact Tracing zu unterstützen. Hierbei soll auf Erfahrungen anderer EU-Mitgliedsstaaten zurückgegriffen werden.
Um bei Einreisen über die notwendigen Informationen insbesondere für die Überwachung der Quarantäne sowie die Kontaktpersonennachverfolgung zu verfügen, werden Einreisende vorab dazu verpflichtet, bestimmte Informationen mittels eines digital ausfüllbaren Formulars zur Verfügung zu stellen. Insbesondere geht es hierbei um die Adresse des Aufenthalts- bzw. Quarantäneorts, das benutzte Verkehrsmittel zur Einreise, sowie die Bekanntgabe jener Länder, in denen sich die einreisende Person in den vergangenen 10 Tagen aufgehalten hat. Das Pre-Travel-Clearance-Formular dient genau diesem Zweck. Es steht auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung.
Eine Registrierung ist über das Pre-Travel-Clearance Online-Formular möglich.
Welche Informationen muss ich angeben?
Die erforderlichen Informationen sind:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Ihre Emailadresse
- Wohn- oder Aufenthaltsadresse bzw. die Quarantäneadresse, wenn davon abweichend
- Datum der Einreise
- Etwaiges Datum der Ausreise
- Bekanntgabe der Länder des Aufenthalts der vergangenen 10 Tage vor der Einreise
Falls für eine der Ausnahmen zur Einreise der COVID-19-Einreiseverordnung erforderlich, können Sie bei der Registrierung auch gleich direkt ein ärztliches Zeugnis über Ihr COVID-19 Testergebnis hochladen.
Wer muss eine Pre-Travel-Clearance ausfüllen?
Jede nach Österreich einreisende Person muss ein Pre-Travel-Clearance-Formular ausfüllen. Einzig Personen, welche unter die Ausnahmeregelungen gemäß §§ 7 und 8 der COVID-19-Einreiseverordnung fallen, sind hiervon ausgenommen.
Wie lauten die Ausnahmen?
Unter die Ausnahmeregelungen gemäß §§ 7 und 8 der COVID-19-Einreiseverordnung fallen beispielsweise Einreisen aus:
- unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis
- zwingenden Gründen der Tierversorgung oder für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Maßnahmen
- beruflichen Überstellungsfahrten/Überstellungsflüge
Weitere Ausnahmen von der Registrierung gelten für:
- die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp
- regelmäßigen Pendlerverkehr zu beruflichen Zwecken (ausgenommen Personenbetreuer/innen)
- regelmäßigen Pendlerverkehr zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb
- regelmäßigen Pendlerverkehr zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
- Insassen von Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen im öffentlichen Dienst
- Personen, die aus Österreich kommend ausländisches Territorium ohne Zwischenstopp zur Erreichung ihres Zielortes in Österreich queren
- die Einreise in die Gemeinden Vomp-Hinterriss, Mittelberg und Jungholz
Müssen Kinder und Jugendliche auch registriert werden?
Ja – auch Kinder und Jugendliche müssen über das Pre-Clearance Online-Formular registriert werden.