Pandemiemassnahme: Die Gültigkeit abgelaufener Dokumente wird erneut verlängert, wobei die neue Frist hierbei der 30. Juni 2022 ist. Die Bestimmung gilt für amtliche, von den ungarischen Behörden ausgestellte und in Ungarn gültigen Dokumente, die zwischen dem 11. März 2020 und dem 3. Juli 2020 abgelaufen oder zwischen dem 4. November 2020 und dem 31. Mai 2022 abgelaufen sind, einschließlich der in der Zulassungsbescheinigung für KFZ angegebenen technischen Gültigkeitsdauer (also auch TÜV), so heisst es in der Presseerklärung der Regierung.
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