Es gibt in Ungarn bei den Straftaten eine sinkende Tendenz – mit diesem erfreulichen Fazit konnte Pál Sinku von der ungarischen Oberstaatsanwaltschaft vor die Presse treten. Die Zahl der registrierten Straftätet sank 2016 auf 100.933, was minimal unter dem Vorjahreswert von 101.494 liegt. Der Wert der bekanntgewordenen Straftaten binnen eines Jahres stieg 2016 zwar von zuvor 280.000 auf 290.000 Taten. Hiervon gehen aber knapp 20.000 auf einen Fall von Kreditkartenbetrug im Komitat Zala zurück, der allein für 20.000 Taten verantwortlich ist, was die Statistik insofern verzerrt.
Mit der vorgelegten Anzahl registrierter Straftaten liegt man zwar noch deutlich über dem Vorwendeniveau von 1989, gut 225.000 Gesetzesübertretungen festgestellt wurden. Allerdings bewegte sich Ungarn 1998 mit mehr als 600.000 Straftaten innerhalb eines Kalenderjahrs auch auf einem viel schlechteren Niveau als derzeit.
Eine Tendenz scheint zudem zu sein, dass Korruptionsfälle vermehrt zur Anzeige kommen. Waren es 2014 gerade einmal 141 Fälle landesweit, registrierten die Behörden in den beiden Folgejahren 333 bzw. 835 Vorgänge – das ist eine Versechsfachung! Hierzu betonte Sinku, dass die Anzahl er Korruptionsfälle nicht von der Staatsanwaltschaft abhänge, sondern davon, was ihr zugetragen wird.
„Beliebteste“ Straftat war erneut der Diebstahl, auch wenn die Tendenz hier stark nach unten zeigt. Hier lautet die Zahlreihe für die Jahre 2014-2016 141.469, 111.446 und 92.149 Fälle. Somit ist „nur“ noch jede 2. Tat ein Eigentumsdelikt, zuvor waren es zwei Drittel. Vermehrt zur Anklage kamen Fälle wegen Trunkenheit am Steuer, was aber weniger damit zu tun haben dürfte, dass der ungarische Autofahrer wieder mehr zur Flasche greift, sondern an den viel engmaschigeren Kontrollen der Ordnungshüter. Da ist es statistisch abgesichert, dass die Zahlen nach oben gehen.
Nach oben gehen auch die Werte, in denen die Gerichte letztlich im Sinne der Anklage urteilen, während immer seltener eine zweite Distanz angerufen wird. Das zeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden immer solider ermitteln. Die dadurch eingetretene Entlastung der Gerichte wirkt sich positiv auf die Dauer der anhängigen Verfahren aus.
von Stefan Höhm (sh)