Die ungarische Wirtschaftswettbewerbsbehörde (GVH) hat gegen Magyar Telekom (ungarische Telekom) ein Bußgeld in Höhe von 310 Millionen Forint (ca. 850.000 €) verhängt, weil das Unternehmen einige seiner mobilen Internetpakete fälschlicherweise als unbegrenzt beworben und damit die Verbraucher irregeführt hat. Außerdem muss das Unternehmen die von dem Verstoß betroffenen Verbraucher entschädigen, indem es ihnen 4 Gigabyte zusätzlichen Datenverkehr zur Verfügung stellt. Die Telekom erklärte, sie prüfe die Entscheidung noch und werde die Kunden über die Entschädigung informieren.
Die GVH leitete im vergangenen Jahr eine Untersuchung gegen Magyar Telekom wegen der Werbung für ihre mobilen Internet-Tarifpakete ein. Die Werbung des Unternehmens versprach den Verbrauchern unbegrenzten Zugang zu Social Media Diensten, bestimmten Chat- und bestimmten Fernseh- und Filmanwendungen. Die Untersuchung der Behörde ergab, dass keine der ausdrücklich als unbegrenzt beworbenen Optionen tatsächlich volle Gebührenfreiheit bot, da einige Funktionen – wie Sprach- und Videoanrufe bei Chat-Anwendungen oder Videoinhalte beim Surfen in sozialen Medien – das Datenvolumen der Abonnenten reduzierten. Diese Reduzierungen würden in der Regel nicht in der Werbung der Telekom ausgewiesen, und wenn doch, dann werde nicht deutlich gemacht, welcher Datenverkehr kostenlos sei und welcher das im Tarifpaket enthaltene Datenvolumen reduziere.
In ihrer Entscheidung stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass die irreführenden Praktiken nicht nur das Preis-Leistungs-Verhältnis der betreffenden Mobilfunkpakete beeinträchtigt, sondern auch das Nutzungsverhalten der Verbraucher beeinflusst haben könnten.
Bei der Verhängung der Geldbuße in Höhe von 310 Millionen Forint berücksichtigte die Behörde unter anderem, dass der Betreiber die Verbraucher zum zehnten Mal in den letzten zehn Jahren getäuscht hatte.