Ab 4.Mai können die Zahnarzt-Privatkliniken wieder aufmachen – aber wie und welche Maßnahmen müssen eingehalten werden? Dies war bis heute garnicht mal so klar. Jetzt kommt eine Info aus dem Gesundheitsministerium, welche den Kliniken erstmals klare Ansagen aufzeigt.
Minister Kàsler hat heute das Protokoll bekanntgegeben. Hier mal ein kleiner Blick in die hygienischen Anforderungen, die die Zahnkliniken in Zukunft zu absolvieren haben vor, waährend und nach der Behandlung.
Folgende Bedingungen gelten für Patientempfang und Behandlungen:
– Auf jeden Fall muss eine Terminvereinbarung zwischen Patienten und der Klinik vorab ausgemacht werden. Minimum Abstand 15 Minuten zum nächsten Patienten.
– Telefonisch oder online muß vorab den Patienten eine ausführliche Information über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen übermittelt werden.
– Der Patient soll möglicherweise ohne Begleitung zur Behandlung kommen
– Im Wartezimmer muss der Patient eine Mund-Nase- Maske tragen,welche von der Klinik ausgegeben wird wenn keine eigene vorhanden ist.
– Der Patient muss bei Eintreten in die Praxis die Hände gründlich desinfizieren.
– Die Klinik muss im Wartezimmer die 2 Meter Abstand Regelung zwischen den Patienten gewährleisten.
– Wegen Covid 19 muss bei Patienten Temperatur gemessen werden und ein Formular ausgefüllt werden welches gewissen Risiken abfragen soll.
Im Formular müssen die folgende Fragen beantwortet werden: 1. Hatten Sie in den letzten 2 Wochen Fieber?
2. Hatten Sie in den letzten 2 Wochen Husten oder Atemwegbeschwerden?
3. Haben Sie in den letzten 2 Wochen Influenzasymptome, Schwächegefühl, Gliederschmerzen?
4. Wissen Sie darüber, ob sie Covid19 infiziert sind?
5. Haben Sie sich mit bestätigten Covid 19 infizierten getroffen?
6. Haben Sie mit irgendjemand getroffen, der in häuslicher Quarantäne ist?
– Wenn der Patient Fieber hat und Atemwegsprobleme und nach dem Ausfüllen des Formulares sogar bestätigt wird, daß Covid19 vorliegt, dann darf man nur Noteingriffe vornehmen.
– Bei Patienten die Covidverdächtig sind, darf nur dann die Behandlung durchgeführt werden, wenn der Patient ein negatives COVID PCR Test vorweisen kann.
Vorbereitungen der Räumlichkeiten in den Kliniken:
– Empfehlungswert in Wartezimmern eine offizielle Information über COVID19 aufzustellen
– Im Wartezimmer dürfen nur aufgehängte Infos angebracht werden und keine Zeitungen oder auch Spielzeuge für Kinder
– Im Wartezimmer müssen die Wasserspender entfernen
– Möglicherweise sollte die Kartenbezahlung bevorzugt werden
– Im Wartezimmer und in Nebenräumen müssen die Desinfizierungsmöglichkeiten (flüssige Seife,warmes Wasser,Papiertücher) gewährleistet sein
– Auf der Arbeitsfläche im Behandlungsraum dürfen nur die medizinischen Instrumente für den aktuellen Patient angeordnet sein.
– Zwischen den Behandlungen müssen minimum 15 Minuten Pause liegen, für die gründliche Desinfektion. Empfohlen wird hierbei auch dei Desinfektion des Bodens.
– Empfehlend ist auch, die Türklinke regelmäßig zu desinfizieren
– Die Behandlungsräume müssen ständig gelüftet werden.
– Empfehlend ist, daß die Klimaanlagen nicht benutzt werden.
– Während der Behandlung muss die Tür des Sprechzimmer immer geschlossen bleiben.
Regelungen für das Personal:
– Vor dem Arbeitsbeginn muss auch beim Personal immer die Temperatur gemessen werden. Bei Covid-19 Verdacht darf die Person nicht zur Arbeit kommen.
– Empfehlend für die Rezeption Maske zu tragen jedoch keine Pflicht.
– Empfehlend für die Ärzte und Assistenten/Assistentinnen langarmige Schutzkleidung und Schuhschutz zu tragen
– Nicht empfehlend kurzarmige Kleidungen zu tragen
– Das entsprechende Händewaschen und Händedesinfektion ist vor und nach der Behandlung verpflichtend sowie die gründliche Desinfektion der Schutzausrüstungen
– Verpflichtend ist für die Ärzte und die Assitenten/Assistentinnen eine FFP2/FFP3 Maske,Plexischild oder Schutzbrille, Einmalhandschuhe, Einmalkleidung oder Plastikschürze
zu tragen und empfehlend ist auch die chirurgische Mütze zu tragen
Vorsichtsmaßnahmen während der Behandlung:
– Es ist erforderlich eine Minute lang mit einprozentiger Hyperollösung die Patienten vorab den Mund spülen zu lassen
– Empfehlend ist vor und nach der Behandlung das Gesicht des Patient mit einem Alkoholtuch (welches auf Haut benutzbar ist) abzuwischen.
– Empfehlend ist, den Speichelabsauger und Exhaustor gleichzeitig zu benutzen
– Mit einprozentiger Hyperollösungsollte auch am Ende der Behandlung gespült werden.
Protokoll für die Schließung des Sprechzimmers ist das folgende:
– Türklinke desinfizieren
– Am Ende des Tages ist das ganze Gebäude zu desinfizieren
– die benutzte Schutzkleidungen müssen getrennt eingesammelt werden
– gründliche Lüftung ist erforderlich
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