Ab 10. März 2022 ist in Ungarn ein nationales Feuerverbot in Kraft getreten! Von diesem Zeitpunkt an wird das Feuerverbot nicht mehr durch eine ministerielle oder forstbehördliche Entscheidung verkündet, sondern durch die Festlegung und Veröffentlichung des Zeitraums erhöhter Brandgefahr.
Während der Zeit erhöhter Brandgefahr ist es verboten, in Wäldern, bewaldeten Gebieten und in ihrem Umkreis von 200 Metern Feuer zu machen. Die Erklärung und Aufhebung des Zeitraums erhöhter Brandgefahr hängt von den meteorologischen Bedingungen, der Trockenheit der Biomasse im Wald und der Häufigkeit der Brände ab. In Zeiten erhöhter Brandgefahr kann der Forstverwalter den Zugang zum und den Aufenthalt im Wald einschränken oder verbieten. Die Dauer der Beschränkung darf 6 Monate nicht überschreiten.
Das Verbrennen von Garten- und Pflanzenabfällen in Privatgrundstücken ist nach den geltenden Luftreinhaltevorschriften verboten. Die Gemeinde kann durch eine örtliche Verordnung, die die Bedingungen und Umstände des Verbrennens regelt, Ausnahmen von dem Verbot gewähren.
In Waldgebieten gilt die Verwendung von Gasbrennern und geschlossenen Koch-, Heiz- und Backgeräten nicht als Feuer, wenn sie mit einem geeigneten Funkenschutz ausgestattet sind. Die Verwendung eines Ofens, Feuerplatzes oder Grills auf Privatgrundstücken ist während eines Feuerverbots, und erhöhter Brandgefahr nicht verboten.
Allgemeine Regeln für Grillen/Feuerlegen usw. auf Privatgrundstücken die einzuhalten sind:
1. Kein Feuer, Glut oder heiße Asche unbeaufsichtigt lassen
2. Dafür sorgen, dass geeignete Löschmittel und/oder Geräte (wie Wasser, Sand) zur Verfügung stehen
3. Das Feuer sorgfältig löschen und sich vergewissern, dass es erloschen ist