Das EU-Parlament will ein Prüfungsverfahren in Bewegung setzen welches die Verletzung von rechtsstaatlichen Grundrechten durch die ungarische Regierung von Viktor Orbán untersuchen soll. Je nachdem wie diese Prüfung endet kann sogar ein Stimmrechtsentzug für Ungarn die Folge sein, so berichten soeben zahlreiche Leitmedien.
Dieser Stimmrechtentzug bezieht sich auf Artikel 7 im EU-Vertrag. Dies würde bedeuten,daß Ungarn von allen wichtigen Entscheidungen im Ministerrat der EU ausgeschlossen wäre.
Bevor jedoch ein solcher Schritt gegangen wird, wolle man sich mit Budapest intensiv in den Dialog stellen um möglichst eine für alle, sinnvolle Lösung zu erarbeiten.