Mit dem neuen Jahr sind bei den ungarischen Vignetten zahlreiche neue Regelungen in Kraft getreten. Autofahrer dürfen sich über zahlreiche Erleichterungen freuen, denn der staatliche Betreiber hat sich dazu durchgerungen, einige zuvor sehr strenge Regelungen an die Lebenswirklichkeit anzupassen.
Die wichtigste Änderung dürfte sein, dass man bei unberechtigter Benutzung mautpflichtiger Strecken in Zukunft 60 Minuten Zeit hat, die „e-matrica“ noch nachzukaufen, ohne administrative Sanktionen befürchten zu müssen. Bisher war es so, dass man in jedem Fall eine Strafe von 14.875 Forint zu zahlen hatte – wer versehentlich einmal falsch abbog, wurde unweigerlich so behandelt wie ein vorsätzlicher Mautpreller, was von vielen als ungerecht empfunden wurde. Zudem ist es den Reisenden nun möglich, die Fahrstrecke auch kurzfristig den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend anzupassen, ohne zwingend vorab eine Vignette zu kaufen.
Ebenfalls in die Kategorie „kundenfreundlich(er)“ gehört die Regelung, dass „nur“ noch 7.500 Forint (statt 14.875 Ft) Aufpreis zu zahlen sind, wenn man zwar eine Vignette kauft, diese aber eine zu niedrige Kategorie ausweist. Wer privat einen PKW fährt, ist sich nämlich nicht immer bewusst, dass der wirklich kleine Firmenwagen vielleicht als „Kleinlaster“ mit weniger als 3,5 Tonnen und damit in die teurere Kategorie D2 statt D1 eingestuft ist. Ungarn-TV-Tipp: an den Verkaufsstellen wird man Ihnen nach einem Blick in die Fahrzeugzulassung sagen können, welche Kategorie vorliegt. Wer vor dem ersten Kauf sicherheitshalber fragt, kann eigentlich nichts falsch machen.
Übrigens: wer ein Fahrzeug der Kategorie D2 fährt und drei Kinder hat, braucht nur die Tarife für die preiswertere Eingruppierung D1 zu zahlen. Bisher gab es diese Ermäßigung erst nach vier Kindern.
Auch bei den Zahlungsfristen zeigt sich der staatliche Autobahnbetreiber künftig kulanter. So vervierfachte sich die Strafmaut von 14.875 Forint bisher bereits nach 30 Tagen auf 59.500 Forint, nunmehr hat man für sämtliche Nachzahlungen glatte 60 Tage Zeit.
Wer bei der Registrierung ein falsches Kennzeichen angab, musste bei der Korrektur bisher für jeden Buchstaben bzw. jede Zahl extra zahlen. Zu verstehen war das kaum, da der Verwaltungsaufwand für die Änderung nicht davon abhängt, wie viele Buchstaben zu ändern sind. Künftig gibt es hier nur noch einen „Tarif“. Auch die Beschränkung, dass eine solche Korrektur nur einmal jährlich pro Fahrzeug möglich ist, wurde abgeschafft. Wie bisher gilt beim Kauf der Vignette, dass man peinlichst genau darauf achten sollte, ob das richtige Kennzeichen und das korrekte Herkunftsland eingegeben wurden.
Wenn zwischen der unberechtigten Benutzung der entsprechenden Straßenabschnitte und der ersten Zahlungsaufforderung weitere Mautverstöße begangen wurden, kann einmal im Jahr beantragen, „nur“ die doppelte Strafe zu zahlen. Dafür stehen nun 75 statt bisher 15 Tage nach Zugang der ersten Zahlungsaufforderung zur Verfügung. Zudem kann pro Kalendertag nur noch ein Mautverstoß bestraft werden.
Wer seine Vignette in Ruhe zu Hause – oder schnell nach Befahren einer mautpflichtigen Strecke – erwerben möchte, kann das wie gewohnt ganz bequem online mit – freilich etwas holpriger – deutscher Menüführung erledigen: https://e-autopalyamatrica.hu/de