Eine kurzfristige Verschärfung bei medizinischen Terminen wie Zahnarztbesuch hatte vor Wochen für Aufregeung gesorgt. So musste man beim Besuch einer medizinischen Leistung wie dem Zahnarztbesuch beispielsweise die „Schutzkarte“ vorlegen oder mit Zertifikat belegen, daß man geimpft, bzw. genesen ist oder aber einen negativen PCR Test nicht ällter als 48 Stunden vorlegen. Ausnahmen bei Notfällen wurden natürlich gesetzt.
Nun rudert man aus Seiten des Gesundheitsministerium wieder zurück und hat die Praxen und Kliniken angeschrieben, daß diese regelung ab sofort wieder zurückgenommen wurde. Also heisst dies, daß man ab sofort auch wieder ohne negativen Test als Ungeimpfter oder nicht Genesener die Praxen zur Behandlung aufsuchen kann. (FMH)