Die Polizei und die Zivilgarde inspizieren Strassen in Dörfern und Städten aufgrund der Coronavirus-Epidemie und der angeordneten begrenzten Ausgangssperre. Während dieser zwei Wochen können Häuser, Wohnungen nur für die Arbeit oder Grundbedürfnisse verlassen werden. Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken können nur von Personen über 65 in der Zeit zwischen 9.00 und 12.00 Uhr besucht werden. Die Polizei in öffentlichen Bereichen ermutigt die Öffentlichkeit, „beruhigenden, einfühlsamen und loyalen Maßnahmen“ die Ausgangssperre einzuhalten.
Auch die häuslichen Quarantänen werden von der Polizei regelmäßig kontrolliert. „Quarantänehäuser“ sind mit einem roten Punkt an der Tür gekennzeichnet.