Wie in allen Ländern versuchen auch ungarische Supermärkte, möglichst viele Kunden anzulocken, der Briefkasten ist allwöchentlich voll mit „Supersonderangeboten“. Aber Vorsicht! Wir müssen Sie (leider) vor ein paar Fallstricken warnen.
Unserer Erfahrung nach ist es so, dass gerade zeitlich preisgesenkte Artikel bei den großen Discountern nicht selten schnell vergriffen sind. Wirklich sehr schnell. Wer dann nicht über die Möglichkeit verfügt, gleich in den ersten Stunden des Angebotszeitraums einzukaufen, hat oft Pech. Wettbewerbsrechtlich scheint das bedenklich und man würde sich hier strengere Kontrollen und Konsequenzen seitens des Verbraucherschutzes wünschen. Wenn demnächst also Grillwaren angeboten werden und Sie am Wochenende eine nette Runde zusammentrommeln möchten, sollten Sie Ihre Besorgungen – Sonderangebot hin oder her – auf jeden Fall rechtzeitig machen, damit am Ende niemand hungrig bleibt. Wenn im Supermarkt dann doch noch bei einem Angebot zum Zuge kommt, kann immer noch auf Vorrat kaufen, die Grillsaison hat ja gerade erst angefangen.
Ein weiterer Fallstrick wartet auf den Kunden, wenn Preisreduzierungen für den Fall des Kaufes von mindestens zwei Produkten versprochen werden. An der Kasse werden nämlich zunächst die „normalen“ Preise angezeigt und die Preisreduzierungen erst am Ende automatisch abgezogen. Ob diese dann korrekt sind, kann man leider erst feststellen, wenn man den Kassenbon in den Händen hält, also schon bezahlt hat. Es ist uns selber schon einige Male passiert, dass sich die Rabatte nur auf den Werbezetteln, aber leider nicht auf dem Kassenbon wiederfanden. Dem Kassierer bzw. der Kassiererin kann man hier keinen Vorwurf machen, sie sind hier nur das letzte kleine Rad im System.
Anders sieht die Sache freilich aus, wenn beim Scannen der Waren Fehler vorkommen! Unserer Redaktion ist es in der letzten Woche nicht nur einmal passiert, dass mehr Waren eingescannt wurden, als auf dem Band lagen, also beispielsweise statt der tatsächlich gekauften vier Packungen gleich fünf Mal der Warenscanner ausgelöst wurde. Es ging immer um kleinere Fehlbeträge zwischen 200 und 500 Forint, die bei einem vollen Einkaufswagen kaum auffallen. Und auch wir sind beim ersten Mal nur durch Zufall darüber gestolpert, als der Kassenbon aus einem ganz anderen Grund einmal näher betrachtet wurde. Wie kann das sein? Auch wenn man grundsätzlich an das Gute im Menschen glauben möchte und dem einzelnen Angestellten keine Absicht unterstellen möchten, deuten zwei Wiederholungsfälle eher in die andere Richtung. Es fällt eben kaum auf, wenn man einen Artikel einfach schnell zwei Mal über den Scanner zieht. Wie dem auch sei, ärgerlich ist es allemal. Und unverschämt wird es, wenn man – wie im einen Fall – dann auch noch aufgefordert wird, Namen und Adresse anzugeben, um den überzahlten Betrag zurückerstattet zu bekommen. Wütend muss man auf die Aufforderung, „einen Namen“ zu nennen, aber nicht reagieren, schließlich verhalten sich Max oder Erika Mustermann aus Musterstadt immer mustergültig.
In jedem Fall lautet unser Rat, sich noch im Laden den Kassenbon genau anzuschauen!