Dieses Weihnachtsfest wird für den US-Konzern Uber weniger schön werden. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) musste das Unternehmen eine schwere Schlappe hinnehmen.
Die Richter sehen in der Vermittlungstätigkeit der App eine Verkehrsdienstleistung, weshalb EU-Staaten das Unternehmen wie ein klassisches Taxiunternehmen regulieren und gleichzeitig eine Beförderung durch Privatpersonen untersagen müssen. Uber hatte dagegen argumentiert, kein Beförderungsunternehmen zu sein, sondern aufgrund der Vermittlung zwischen (Privat-)Fahrer und Fahrgast ein Technologieunternehmen.
Das sah der EuGH nun anders. Überraschend war das Urteil für Rechtsexperten freilich nicht. Quasi in ganz Europa gab es Rechtsprobleme, viele Länder hatten Uber untersagt, das ursprüngliche Geschäftsmodell weiter zu betreiben. Daraufhin ging das US-Unternehmen dazu über, Fahrer mit Beförderungsscheinen zu engagieren. Damit greift freilich auch nicht mehr die ursprüngliche Geschäftsidee, denn durch die privaten Fahrer, die nicht reguliert wurden, erlangte Uber gegenüber klassischen Taxiunternehmen einen für den Kunden attraktiven Preisvorteil. Genau das war auch der Grund, warum der Branche Uber ein Dorn im Auge war. Im konkreten Fall war ein spanisches Taxiunternehmen vor Gericht gezogen.
Der Gerichtsmarathon ist für Uber damit freilich noch nicht zu Ende, nicht nur beim EuGH sind weitere Verfahren offen. So hatte u.a. auch der deutsche Bundesgerichtshof dem höchsten europäischen Zivilgericht Fragen bzgl. der Mietwagen-App „Uber Black“ vorgelegt.