Zum Schutz der Sommerurlauber werden ab dem 1. Juli 2011 auf Ungarns Straßen und Autobahnen besonders streng kontrolliert und gegen Vekehrssünder härter vorgegangen. Deshalb sollten alle Autofahrer besonders vor- und umsichtig fahren und die Verkehrsregel beachten.
Bei überhöhter Geschwindigkeit, Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts, Überfahren von Kreuzungen bei Rot oder Trunkenheit am Steuer kann die Straßenpolizei Geldstrafen zwischen 10.000,- Forint (38,- Euro) und 300.000,- Forint (1.130,- Euro) an Ort und Stelle verhängen. Bisher durften die Polizisten nur Strafzettel verteilen. Doch jetzt gilt: Wer nicht sofort bezahlt, darf nicht weiterfahren. Das Fahrzeug wird aus dem Verkehr genommen, der Führerschein wird eingezogen. Der Fahrer erhält dann eine Mitteilung über die verhängte Geldstrafe, den Aufenthaltsort des Fahrzeuges und die gesetzlichen Bestimmungen – in deutscher, englischer oder russischer Sprache.
Falls während einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass der Fahrer oder der Fahrzeughalter bereits eine ungarische Verwaltungsgebühr schuldet, kann dies ebenfalls zur Zurückhaltung des Fahrzeuges führen. Dazu hat das ungarische Innenministerium vor wenigen Monaten ein zentrales Sündenregister eingerichtet. Wer also noch vor kurzem die „gelben Schecks“ nicht beachtet hatte, kann nun rückwirkend zur Kasse gebeten werden.
Es wird in Ungarn bei Verkehrskontrollen auch die Begutachtungsplakette des Fahrzeugs überprüft. Ist diese abgelaufen, werden der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln eingezogen. Toleranzfristen werden in Ungarn nicht akzeptiert! Es wird daher von Fahrten nach Ungarn mit abgelaufenen Plaketten grundsätzlich abgeraten!
Info/Quelle: Ungarisches Tourismusamt
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