Unternehmen können nächstes Jahr leichter steuerfreien Mietzuschuss zahlen.
Seit diesem Jahr können Unternehmen ihren Arbeitnehmern steuerfreie Mietbeihilfen als Lohnnebenleistung zahlen. Dieses Angebot fand aber kaum Anklang. „Zu kompliziert, zu enge und unflexible Voraussetzungen“, hieß es. Damit soll ab Januar Schluss sein.
So konnten die steuerfreien Zuschüsse künftig auch bei einem befristeten Mietvertrag in Anspruch genommen werden, zudem steigt der Zuschuss von 40% auf 60% des Minimallohns in den ersten beiden Jahren bzw. von 25% auf 40% im 3. und 4. Jahr des Arbeitsverhältnisses.
Steuerfreiwar der Arbeitgeberzuschuss bisher auch nur, wenn der Arbeitnehmer mehr als 60 km von seinem Wohnort arbeitete bzw. er innerhalb des 60-km-Gürtels mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 3 Stunden bis seinem Arbeitsplatz benötigen würde und er in diesem Gebiet über keinerlei Wohneigentum verfügt. In Zukunft ist Wohneigentum kein Hinderungsgrund, sofern der Arbeitnehmer nicht Mehrheitseigentümer einer Immobilie ist. Auch Wohngemeinschaften sind künftig kein Ausschlussgrund.
Zudem berücksichtigt der Gesetzgeber ab 2018 die ungarische Realität, dass viele Vermieter „schwarz“ vermieten und keine entsprechende Rechnung geben. Dem will man nun so begegnen, dass es für Vermieter Steuererleichterungen geben soll, was für viele ein Anlass sein könnte, künftig nicht nur unter der Hand zu vermieten.
Hohe Mietpreise bremsen die Mobilität ungarischer Arbeitnehmer immer mehr. So haben sich in der Hauptstadt Budapest die Mietpreise binnen vier Jahren glatt verdoppelt, durchschnittlich sind in der Donaumetropole schon 3.000 Forint Monatsmiete pro Quadratmeter zu zahlen. Auch in Győr, Debrecen oder Pécs werden im Durchschnitt 1.600 Forint pro Quadratmeter verlangt.
Von Stefan Höhn