Budapester Weihnachtsmarkt: Schön anzusehen mit happigen Preisen!

Budapester Weihnachtsmarkt - Foto: Flying Media Hungary

Ende November öffnen schon einige Weihnachtsmärkte in Ungarn und locken sofort die winterlustigen Besucher mit duftigem Glühwein, leckeren Snacks und vielen Programmen zu den Ständen. So ist das auch in der Hauptstadt wo der Markt bereits am 19. November öffnete.

Der vielleicht berühmteste Weihnachtsmarkt in Ungarn ist in Budapest am Vörösmarty Platz, der auch schon mehrere Mal in der Liste der schönsten Weihnachtsmärkte in Europa Platz genommen hat. Dieses Jahr freute man sich besonders bei der Eröffnung, denn in 2020 musste der Markt leider abgesagt werden. Unzählige Stände stehen auf dem prachtvoll geschmückten Platz, wo man die typischen Essen und Getränke, wie Kastanien, Kürtöskalács (Baumkuchen), Kolbász und andere Wurstsorten, Gulyás, Schmalzbrot, Pálinka, Glühwein, Punsch, Tee und viele andere Leckereien findet. Doch nicht alle Stände sind für die hungrigen und durstigen Gäste aufgestellt, auch Handgemachte Produkte, Spielzeug, Dekoration, Tassen, Teller, Töpfe, Schmuck oder Kleidung sind zu finden. Ab 1. Dezember geht es dann wirklich weihnachtlich los mit den Lichterspielen jeden Tag, jede halbe Stunde ab 17:00 Uhr!

Natürlich sind auch die Preise eine große Frage beim Weihnachtsmarktbesuch, interessanterweise hat das ungarische Finanzportal penzcentrum.hu eine Übersicht der Preise des Marktes von 2021 veröffentlicht und diese sind, ähnlich wie der Weihnachtsschmuck ebenfalls prächtig ausgelegt – hier einige Beispiele:

Lángos: 1000 – 2500 Forint (2,70 – 6,80 €)
Grillwurst (mit Brot): 2500 Forint (6,80 €)
Kastanien: 1300 – 1500 Forint (3,50 – 4,00 €)
Kürtöskalács (Baumkuchen): 1500 – 1900 Forint (4,00 – 5,20 €)
Heißer Tee: 600 Forint (1,60 €)
Heiße Schokolade: 990 – 1250 Forint (2,70 – 3,40 €)
Glühwein: 900 Forint (2,50 €)
Pálinka: 1500 Forint/4 cl (4,00 €)

Also stolze Preise in diesem Jahr auf dem Weihnachtsmarkt!

Wichtig zu Wissen! Für den Besuch des Weihnachtsmarktes ist die Vorlage einer Schutzbescheinigung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erforderlich! Mit anderen Wort 2G — Genesen oder Geimpft.