Sie sind angebracht: Die Verkehrszeichen für die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km / h an der Kettenbrücke zum Zeitpunkt des Inkrafttretens am heutigen 27. Juni 2020. Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 5 Tonnen dürfen ab Anfang Januar dieses Jahres bereits nicht mehr auf die Brücke. Das Verbot gilt nicht für BKK-Linienfahrzeuge. die Verbote dienen zum Schutz der Kettenbrücke, hier waren bereits zahlreiche Diskussionen und Verhandlungen entfacht.
Auch klar ist, daß die Kettenbrücke nicht für die Feierlichkeiten am 20. August im Rahmen des Feuerwerkes genutzt werden darf.