Österreich hat die Einreisebestimmungen gelockert für binationale Familienmitglieder und Partner in den Nachbarländern. Die österreichischen Medien vermelden dies und geben Beispiele aus Deutschland an. Die Anfrage an das Gesundheitsministerium ob diese Regelung auch für Ungarn gelte wurde mit JA! bestätigt. Die Regel gilt für Einreisen der genannten Personengruppen aus allen Nachbarländern Österreichs. Jedoch muss man vorsichtig sein, da die Staaten eigene Regeln haben für die Rückkehr ihrer Bürger aus Österreich nach dem Besuch. Das österreichische Aussenministerium ist in Kontakt mit allen beteiligten Ministerien der Nachbarländer. Auf der einen Seite, schön das gelockert wird in Österreich, auf der anderen Seite muss man wie bereits erwähnt Vorsicht walten lassen, denn die Schweiz zum Beispiel verbietet Ausreisen derzeit noch. Deutschland hat ein Zeitlimit von 48 Stunden, kommt man später wieder zurück muss man sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Also alles ziemlich kompliziert, jedoch ein kleines Licht am Ende des Tunnels.
Ungarn regelt folgendermassen derzeit:
Zwischen Österreich und Ungarn besteht ein Pendler Abkommen, daß bedeutet wenn man jeweils in dem anderen Land arbeitet darf man zwischen den Grenzen pendeln.
Wenn man aus Österreich nach dem Besuch als Ungar, bzw
Ungarn gleichgestellter EU Bürger mit Wohn/ Aufenthaltskarte wieder einreist, dann gibt’s nach wie vor 2 Wochen Quarantäne, jedoch ist die Wiedereinreise nicht genehmigungspflichtig.
Für Österreicher gilt jedoch auch: Der Besuch eines Lebenspartners fällt in den Nachbarstaaten nicht unter jene Ausnahmen, aufgrund derer man einreisen darf.
Vielen Dank an Barbara Schön für zahlreiche Recherchen bei den Behörden hierfür.